Berufsschüler /Berufstätige

Berufschüler können den FWD nach ihrer Ausbildung absolvieren. Ebenso können berufstätige Interessenten ein FWD leisten in dem sie ein Freijahr oder unbezahlten Urlaub beantragen. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet Mitarbeiter für einen FWD freizustellen und oder wieder einzustellen.
Bei den  Einsatzstellen befinden sich Projekte, die auch für Berufstätige geeignet sind. Jedoch sind berufliche Qualifikationen keine Vorrausetzung und werden nicht erwartet. In einigen Fällen kann die Berufserfahrung sehr hilfreich sein.
 

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