Lettland: Kirchen beteiligen sich an der Diskussion um die Definition der Familie

Am 12. Januar 2021 wandte sich eine Gruppe lettischer Theologinnen und Theologen sowie religiöser Persönlichkeiten in einem weiteren öffentlichen Brief wiederum gegen eine Einschränkung des Familienbegriffs in der Verfassung. In ihrem Brief heißt es, dass das Konzept der christlichen Werte vom Kontext abhängig sei, sodass niemand das Recht habe, für alle zu sprechen und eine unbestreitbare Definition anzubieten: „Liebe, Gerechtigkeit, Mitgefühl sind Werte, für die Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen stehen. Diese Prinzipien können in verschiedenen Familienmodellen implementiert werden.“ Zu den Unterzeichnenden dieses Briefes gehören zahlreiche Theologinnen und Theologen der Propstei Lettland der Lettischen Evangelisch-Lutherischen Kirche Weltweit*, Lehrkräfte der Theologischen Fakultät der Universität Lettlands u.a.
Den Anstoß für eine Verfassungsänderung gab eine Entscheidung des lettischen Verfassungsgerichts im vergangenen Jahr. Ein gleichgeschlechtliches Paar hatte Klage eingereicht, weil die Partnerin der Mutter nicht den Urlaub erhielt, auf den die Väter bei der Geburt des Kindes Anspruch haben. Das Verfassungsgericht befand eine solche Regel als diskriminierend und wies die gesetzgebenden Institutionen an, den rechtlichen Schutz dieser Familien zu gewährleisten. Im Unterschied zum Begriff Familie ist die Ehe in der Lettischen Verfassung schon jetzt eindeutig als ein Bund zwischen Mann und Frau definiert.
* Bis Oktober 2020 hieß die Kirche Lettische Evangelisch-Lutherische Kirche außerhalb Lettlands